Hinter dem Begriff Niederspannungsrichtlinie verbirgt sich die Richtlinie 2014/35/EU des EU-Parlaments und des Europäischen Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zur Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zum Einsatz in bestimmten Spannungsgrenzen. Der Geltungsbereich der Niederspannungsrichtlinie umfasst – mit einigen Ausnahmen – elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei Nennspannungen von 50 bis 1000 Volt Wechselstrom und von 75 bis 1500 Volt Gleichstrom. Produkte mit geringeren Nennspannungen fallen unter die Richtlinie für die allgemeine Produktsicherheit. Abgesehen von der EMV-Richtlinie ist die Niederspannungsrichtlinie das wichtigste Regulierungsinstrument für die Sicherheit elektrisch betriebener Geräte.
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