Laut EG-Verordnung 765/2008 ist Akkreditierung die Bestätigung durch eine nationale Akkreditierungsstelle, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die in harmonisierten Normen festgelegten Anforderungen und gegeben falls zusätzlichen Anforderungen erfüllt, um spezielle Konformitätsbewertungen durchzuführen. Mit einer Konformitätsbewertung wird festgestellt, dass die in Prüfungen, Inspektionen, Kalibrierungen oder Zertifizierungen genutzten Produkte, Verfahren, Dienstleistungen und Systeme bezüglich ihrer Qualität und Sicherheit zuverlässig sind und den Anforderungen relevanter Gesetze, Normen und anderer Vorgaben entsprechen. Solche Prüfungen sind heute relevant in Umweltschutz, Lebensmitteltechnik, Elektrotechnik, Gesundheitswesen, Energietechnik, Medizintechnik, Messtechnik, Datenschutz und vielen anderen Branchen und Industriezweigen. Auch Labore zur Kalibrierung von Komponenten für die Temperaturmesstechnik sollten über eine Akkreditierung verfügen.
« Zurück zum Glossar IndexAkkreditierung
« Back to Glossary Index